Grabarten

Vorsorge

Die Friedhofsverwaltungen in Württemberg legen fest, welche unterschiedlichen Arten von Gräbern angeboten werden. Die Nutzungszeiten und Größe eines Grabes können hierbei ganz unterschiedlich sein. Hierzu können Sie mit dem Friedhof vor Ort oder der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen. Dort erfahren Sie auch, welche Grabarten auf Ihrem Friedhof angeboten werden. Weitere Details ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Anbei geben wir Ihnen eine kleine Übersicht über die Grabarten.

Wahlgräber
Wahlgräber können ein- oder mehrstellig sein. Im Unterschied zum Reihengrab können Wahlgräber nach Ablauf der Ruhezeit gegen Gebühr verlängert genutzt und wieder belegt werden.
Reihengräber
Das Reihengrab ist grundsätzlich ein einstelliges Grab mit einer Ruhefrist von ca. 20 - 25 Jahren (je nach Friedhof verschieden). Die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.
Urnengräber
Urnengräber setzen prinzipiell eine Feuerbestattung voraus. Man unterscheidet zwischen Urnenreihen- und Urnenwahlgräbern. Es gelten dieselben Nutzungsmöglichkeiten wie beim Reihen- und Wahlgrab.
Kolumbarien
Auf einigen Friedhöfen werden auch Beisetzungen in Kolumbarien angeboten. Die Urnenwand (Kolumbarium) ist eine gemauerte Massenaufbewahrung für Urnen. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes erfolgt eine namenlose Beisetzung auf dem Friedhof. Die Standzeiten lehnen sich an die Liegezeiten der Reihen- oder Wahlgräber an.
Rasengräber
Bei Rasengräbern wird nach der Beisetzung Rasen auf das Grab gesät. Urnen- als auch Sargbeisetzungen können hier vorgenommen werden. Häufig übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Rasenflächen, das Pflanzen von Blumen ist in der Regel nicht erwünscht. Ob es erlaubt ist, Blumen niederzulegen oder Kerzen aufzustellen, ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich.
Baumbestattungen
Baumbestattungen setzen in der Regel eine Feuerbestattung voraus. Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. Es gibt diese Form der Bestattungen außerhalb und innerhalb von Friedhöfen. Außerhalb von Friedhöfen wird die Beisetzung meist in Bestattungswäldern vorgenommen. Das Ablegen von Blumen oder das Aufstellen von Kerzen ist dort nicht gestattet. Auf Friedhöfen wird oft der vorhandene, alte Baumbestand genutzt. Ob das Ablegen von Andenken dort gestattet ist, steht in der jeweiligen Friedhofssatzung.
Anonyme Felder
Anonyme Grabfelder dienen in der Regel zur namenlosen Beisetzung von Urnen. Es gibt vereinzelt auch anonyme Körperbestattungen. Den Hinterbliebenen ist die genaue Bestattungsstelle nicht bekannt. Oftmals wird den Angehörigen erst nachträglich schmerzlich bewusst, dass durch diese Bestattungsform auf eine wichtige Möglichkeit zur Trauerbewältigung verzichtet wurde. Die namenlose Bestattung kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden.Sie bekommen alle Leistungen zu einem festen Komplettpreis.

Urnengemeinschaftsgrabanlagen
Urnengemeinschaftsgrabanlagen werden von Friedhofsgärtnern angelegt und über die gesamte Laufzeit gepflegt. Voraussetzung ist deren Mitgliedschaft in der Württembergischen Friedhofsgärtner Genossenschaft.
Für die Hinterbliebenen entsteht keine aufwändige Grabpflege wie bei den klassischen Grabstätten, da eine Grabstätte in einer bereits fertig gestellten Anlage mit der dazugehörigen Dauergrabpflege zu einem festen Komplettpreis erworben wird.
Gemeinschaftsgrabanlagen liegen zumeist in parkähnlicher Umgebung, sind mit Bänken ausgestattet und laden zum Verweilen ein. Sie vermitteln Ruhe und Geborgenheit und bieten somit Raum zur Trauerbewältigung. Es werden unterschiedliche Grabarten angeboten, jedoch keine namenlosen Bestattungen. Blumengrüße sowie die Durchführung weiterer Trauerrituale sind in dieser Grabanlage möglich.

Urnengemeinschaftsgrabanlagen

Eine Auswahl aktueller Anlagen finden Sie hier.