Im Trauerfall stehen Ihnen unsere Mitgliedsbetriebe der Württembergischen Friedhofsgärtner eG zur Seite und beraten Sie umfassend zu einer bevorstehenden Trauerfeier hinsichtlich Trauerdekoration oder Grabpflege. Sollten Sie hierfür eine Friedhofsgärtnerei suchen, helfen wir Ihnen auf unserer Seite unter der Rubrik  Friedhof/Gärtner.

Ihre Friedhofsgärtnerei errechnet anhand der mit Ihnen vereinbarten Leistungen die Preise individuell für Sie und übernimmt alle Formalitäten des Vertragsabschlusses für eine Dauergrabpflege. Der Vertrag wird in vierfacher Ausführung geschlossen, die Urschrift des Auftrages verbleibt bei Ihnen. Nach der Datenerfassung und Prüfung durch die Genossenschaft erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und Rechnung, welche Sie an die Genossenschaft begleichen.Die Genossenschaft  kontrolliert die Qualität der Ausführung.
Damit ist der Vertrag, rechtlich ein Dreiecksverhältnis zwischen Ihnen - Friedhofsgärtnerei - Genossenschaft, abgeschlossen.

Dauergrabpflege – wie sicher ist Ihr Vertrag?
Zwar kümmert sich Ihr Friedhofsgärtner um Beratung, Angebot und den Abschluss des Vertrages. Grundsätzlich wird der Vertrag über die Dauergrabpflege aber mit der Württembergischen Friedhofsgärtner Genossenschaft geschlossen. Damit ist Ihr Geld, das einmalig bei Vertragsabschluss bezahlt wird, sicher. Die Leistungen für die gesamte Laufzeit des Vertrages sind garantiert. Die Genossenschaft bezahlt Jahr für Jahr Ihre Friedhofsgärtnerei für die Leistungen und kontrolliert regelmäßig die Qualität der Ausführung. Sollte die beauftragte Friedhofsgärtnerei die vereinbarten Leistungen nicht vertragsmäßig erbringen oder wegen Betriebsaufgabe nicht mehr ausführen können, verpflichtet die Genossenschaft ein anderes Mitgliedsunternehmen. Die Arbeit der Genossenschaft wird dabei selbst vom Genossenschaftsverband jährlich geprüft. So haben Sie immer die Gewähr, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist.